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Version [985]

Dies ist eine alte Version von EVTZGesundheitsfuersorge erstellt von MarcinKrzymuski am 2016-08-12 14:45:57.

 

Grenzüberschreitende Gesundheitsfürsorge

Möglichkeiten für den Einsatz einer gemeinsamen Struktur für die Aufgabenwahrnehmung aus dem Gebiet der Gesundheitsvorsorge


A. Einführung
Die Gesundheitsfürsorge ist in den Grenzregionen eine von den wichtigsten Angelegenheiten der örtlichen Daseinsvorsorge. Die Grenzregionen sind in der Regel als Peripheriegebiete mit den Dienstleistungen der medizinischen Vorsorge schwach ausgestattet. Eine Aushilfe könnte ggf. gemeinsame Wahrnehmung der Aufgaben der Gesundheitsvorsorge schaffen.
In diesem Teil unserer WIKI befassen wir uns daher mit den rechtlichen Möglichkeiten einer effektiven grenzüberschreitenden Gesundheitsvorsorge. Dies setzt voraus die Untersuchung, welche sind die aktuellen Rahmenbedingungen für die grenzüberschreitende Inanspruchnahme medizinischer Gesundheitsleistungen (B.). Ferner werden die Chancen für den Einsatz einer gemeinsamen Struktur untersucht (C.). Dabei wird insbesondere das Beispiel des gemeinsamen Krankenhauses Cerdanya GECT vorgestellt. Abschließend sind die Rechtsfragen des grenzüberschreitenden Rettungsdienstes zu analysieren (D.).


B. Bestandsaufnahme
Zunächst sollen die aktuellen Regelungen zur grenzüberschreitenden Gesundheitsvorsorge untersucht werden. Diesen Rechtsrahmen bilden die EU-Vorschriften des Primär- und Sekundärrechts sowie die EuGH-Rechtsprechung. Darüber hinaus sollen auch nationale Regelungen beachtet werden, die zum einen die Bestimmungen der Patientenmobilitätsrichtlinie umsetzen oder unabhängig davon die Mechanismen schaffen, die eine grenzüberschreitende Inanspruchnahme Gesundheitsleistungen erlauben.
Aus einer separaten Abhandlung folgt, dass aktuell nur individuelle Möglichkeiten der grenzüberschreitenden Inanspruchnahme von medizinischen Dienstleistungen bestehen. Eine generelle Erlaubnis für die Nutzung der ausländischen Gesundheitseinrichtungen würde daher einen völkerrechtlichen Vertrag verlangen oder die direkte Zusammenarbeit zwischen dem nationalen Versicherungsträger und ausländischen Leistungserbringern. In diesem zweiten Fall liefern die geltenden Vorschriften in Art. 132 pol. Gesetzes über die Gesundheitsleistungen und § 140e SGB V entsprechende Rechtsgrundlagen. Bisher wurden sie aber nicht umfassend in Anspruch genommen.


C. Gemeinsame Strukturen für grenzüberschreitende Gesundheitsvorsorge
Vor diesem Hintergrund stellt sich auch die Frage nach der Errichtung einer gemeinsamen Gesundheitseinrichtung in der deutsch-polnischen Grenzregion. Wie in dem Dokument Grenzüberschreitende Gesundheitseinrichtung in der deutsch-polnischen Grenzregion dargestellt wurde, erfordert gemeinsame Wahrnehmung von Aufgaben der grenzüberschreitenden Gesundheitsvorsorge ebenfalls gemeinsame Herangehensweise an die Probleme und koordinierte Lösung unter Beachtung von nationalen Gegebenheiten und Unterschieden. Dies könnte über eine gemeinsame Struktur erfolgen, auf die die Aufgaben der Verwaltung, Koordinierung und Unterstützung der grenzüberschreitenden Gesundheitsvorsorge übertragen werden. Dieses Gefüge könnte nationale oder unionale Rechtsform haben. Besonders hervorgehoben wird die Rechtsform des EVTZ. Als prominentes Beispiel der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in Form der EVTZ gilt das Hospital Cerdanya. Das auf der spanischen Seite vor Kurzem errichtetes Krankenhaus dient der Bevölkerung aus der französisch-spanischen Grenzregion (vgl. etwa SanjuanGil2013).


D. Grenzüberschreitender Rettungsdienst
Effektive Gesundheitsvorsorge braucht auch einen effektiven Rettungsdienst. Hier gestalten sich Probleme anders als bei der oben dargestellten geplanten Inanspruchnahme von ärztlichen Dienstleistungen. Es geht vor allem um die Fragen des grenzüberschreitenden Einsatzes von Rettungseinheiten sowie damit zusammenhängende Finanzierung des Einsatzes im Ausland.
Aus der separaten Analyse ergibt sich, dass ...



E. Schlussfolgerungen
(...)


CategoryEVTZGesundheitsschutz
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