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Version [952]

Dies ist eine alte Version von EVTZGesundheitsfuersorge erstellt von MarcinKrzymuski am 2016-08-08 11:39:56.

 

Grenzüberschreitende Gesundheitsfürsorge

Möglichkeiten für den Einsatz einer gemeinsamen Struktur für die Aufgabenwahrnehmung aus dem Gebiet der Gesundheitsvorsorge


A. Einführung
Die Gesundheitsfürsorge ist in den Grenzregionen eine von den wichtigsten Angelegenheiten der örtlichen Daseinsvorsorge. Die Grenzregionen sind in der Regel als Peripheriegebiete mit den Dienstleistungen der medizinischen Vorsorge schwach ausgestattet. Eine Aushilfe könnte ggf. gemeinsame Wahrnehmung der Aufgaben der Gesundheitsvorsorge schaffen.
In diesem Teil unserer WIKI befassen wir uns daher mit den rechtlichen Möglichkeiten einer effektiven grenzüberschreitenden Gesundheitsvorsorge. Dies setzt voraus die Untersuchung, welche sind die aktuellen Rahmenbedingungen für die grenzüberschreitende Inanspruchnahme medizinischer Gesundheitsleistungen (I. Bestandsaufnahme). Ferner werden die Rechtsfragen des grenzüberschreitenden Rettungsdienstes analysiert. Abschließend werden die Chancen für den Einsatz einer gemeinsamen Struktur untersucht. Dabei wird insbesondere das Beispiel des gemeinsamen Krankenhauses Cerdanya GECT vorgestellt (II. EVTZ). Folglich werden noch die Fragestellungen des grenzüberschreitenden Rettungsdienstes erörtert. Hier wird auch das Problem behandelt, ob die Errichtung einer gemeinsamen Struktur hilfreich wäre und die bisherigen Probleme lösen könnte.


B. Bestandsaufnahme
Zunächst sollen die aktuellen Regelungen zur grenzüberschreitenden Gesundheitsvorsorge untersucht werden. Diesen Rechtsrahmen bilden die EU-Vorschriften des Primär- und Sekundärrechts sowie die EuGH-Rechtsprechung. Darüber hinaus sollen auch nationale Regelungen beachtet werden, die zum einen die Bestimmungen der Patientenmobilitätsrichtlinie umsetzen oder unabhängig davon die Mechanismen schaffen, die eine grenzüberschreitende Inanspruchnahme Gesundheitsleistungen erlauben.
Mehr dazu sh. im Text: Grenzüberschreitende Inanspruchnahme medizinischer Dienstleistungen


C. Grenzüberschreitender Rettungsdienst
Effektive Gesundheitsvorsorge braucht auch einen effektiven Rettungsdienst. Hier gestalten sich Probleme anders als bei der oben dargestellten geplanten Inanspruchnahme von ärztlichen Dienstleistungen. Es geht vor allem um die Fragen des grenzüberschreitenden Einsatzes von Rettungseinheiten sowie damit zusammenhängende Finanzierung des Einsatzes im Ausland. Dazu mehr in einer separaten Ausarbeitung.


D. Gemeinsame Strukturen für grenzüberschreitende Gesundheitsvorsorge
Gemeinsame Wahrnehmung von Aufgaben der grenzüberschreitenden Gesundheitsvorsorge erfordert die gemeinsame Herangehensweise an die Probleme und koordinierte Lösung unter Beachtung von nationalen Gegebenheiten und Unterschieden. Dies könnte auch im Rahmen einer gemeinsamen Struktur erfolgen, auf die die Aufgaben der Verwaltung, Koordinierung und Unterstützung der grenzüberschreitenden Gesundheitsvorsorge übertragen werden. Erfahrungsgemäß könnte auch ein gemeinsames Krankenhaus errichtet werden. Als prominentes Beispiel der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in Form der EVTZ gilt das Hospital Cerdanya. Das auf der spanischen Seite vor Kurzem errichtetes Krankenhaus dient der Bevölkerung aus der französisch-spanischen Grenzregion.
Mehr dazu direkt auf der WWW-Präsenz des Krankenhauses sowie in dem Artikel von SanjuanGil2013.
Vor diesem Hintergrund stellt sich auch die Frage nach der Errichtung einer gemeinsamen Gesundheitseinrichtung in der deutsch-polnischen Grenzregion. Dazu mehr in dem Dokument: Grenzüberschreitende Gesundheitseinrichtung in der deutsch-polnischen Grenzregion. Dabei sollte noch untersucht werden, welche Rolle die gemeinsame Struktur im grenzüberschreitenden Rettungsdienst spielen könnte.


CategoryEVTZGesundheitsschutz
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